News

Bleiben Sie immer auf dem laufendem...

Abschreibungen bzw. Steuervergünstigungen

1. Umbauarbeiten

Abschreibung von 50 % der Ausgaben bis maximal 96.000 Euro Gesamtspesen (Zahlung innerhalb 31.12.2021) pro Wohnung und aufteilbar in 10 gleiche Jahresraten für außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung und Wiedergewinnung.

 

2. Möbelbonus

Nur möglich im Rahmen von Wiedergewinnungsarbeiten an der betreffenden Wohnung, für welche der Steuerabzug im Ausmaß von 50% in Anspruch genommen wird. Gültig für Möbel, Einrichtungsgegenstände und energieeffiziente Elektrogeräte. Der maximal abschreibbare Höchstbetrag liegt bei 8.000 Euro pro Baueinheit, abzuschreiben in 10 gleichen Jahresraten.

 

3. „Grüner“ Bonus

36 % bis maximal 5.000 Euro Gesamtspesen pro Wohnung für Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen, in 10 gleichen Jahresraten (max. Abschreibsumme pro Jahr 180 Euro).

 

4. Energetische Sanierung

Zwischen 50 Prozent und 65 Prozent der Gesamtkosten, je nach Eingriff, in 10 gleichen Jahresraten, sofern die Bezahlung innerhalb 31.12.2021 erfolgt.

 

  • Am Gesamtgebäude 65 % (bei Kondominien bis zu 70% oder 75%) Die Zahlungen müssen innerhalb 31.12.2021 erfolgen.
  • Wärmepumpe zwischen 50 und 65 Prozent bis zu max. 30.000 €
  • Austausch der Heizanlage zwischen 50 und 65 Prozent (abhängig von der Art und Brennleistung)
  • Photovoltaikanlage bis zu max. 60.000 €
  • Verschattungselemente: 50 Prozent bis max. 60.000 €
  • Neuheit seit 2020: 90 Prozent Steuerabzug für Wiederherstellung oder Restaurierung von Außenfassaden an bestehenden Gebäuden in den historischen Zentren (A-Zonen) und B-Zonen.

 

5. Superbonus

Seit Juli 2020 gilt der Superbonus, d.h. 110 Prozent Steuerabzug für Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz von Ein- und Mehrfamilienhäusern beitragen und innerhalb 30.06.2022 bzw. 31.12.2022 bezahlt werden.

 

Für alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Ecobonus) besteht die Meldepflicht an die ENEA. Die Zahlung muss auf dem Bank- oder Postweg erfolgen und auf den Belegen müssen die Steuernummer des Auftraggebers, MwSt.-Nummer der Firma oder des Freiberuflers sowie der Zahlungsgrund (Rechnungsdaten, Gesetzesbezug, Art der Arbeiten) aufscheinen.

 

Lust auf eine neue Herausforderung?
Hier geht’s zu den Jobangeboten.